Unser Profil
2003 gründete sich die Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (LAG) Berlin; aus ihr ging 2005 die Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener (BOP&P) e.V. hervor.
Zweck der Vereinigung sind der Aufbau von Selbsthilfegruppen, Informations- & Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung Berliner Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener auf allen Ebenen durch Entsendung von Delegierten.
Satzung
In unserer Satzung sind unsere Ziele und organisatorischen Grundsätze verankert.
Satzung lesen
Satzung der BOP&P e.V. vom 31.1.2008
Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener (BOP&P) e.V.
Die Mitgliederversammlung der BOP&P gibt sich folgende Satzung:
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
Der Verein führt den Namen “ Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatrie-Betroffener (BOP&P).
Er hat seinen Sitz in Berlin.
Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck und Ziele
- Als Zusammenschluss von Psychiatrie-Erfahrenen auf Bezirks- und Landesebene hat der Verein den Zweck:
- die Interessen von Psychiatrie-PatientInnen und ehemaligen PatientInnen zu vertreten […]
- den Erfahrungsaustausch untereinander durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen – auch international – und die regionale Selbsthilfearbeit zu fördern mit dem Ziel, das Selbstbewusstsein der Psychiatrie-Erfahrenen zu stärken bzw. zu stabilisieren und die Vorurteile in der Gesellschaft gegenüber »psychisch Kranken« abzubauen
- gesundheitspolitisch zu wirken auf Bezirks- und Landesebene, inner- und außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen und Hilfsvereinen.
- die Mitglieder und angeschlossenen Organisationen fachlich, organisatorisch und im Rahmen der Selbsthilfebereiches zu beraten und zu informieren.
- Seine Aufgaben und Ziele sind demgemäß insbesondere, durch Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie durch persönliche Unterstützung
- die Anliegen, Forderungen und Rechte der Psychiatrie-Erfahrenen in der politischen und allgemeinen Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. In diesem Sinne betreibt er Lobbyarbeit für die von psychiatrischen Maßnahmen betroffenen Menschen unseres Gemeinwesens
- Netzwerke von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe zu fördern
- auf die gleichberechtigte Beteiligung der Psychiatrie-Erfahrenen an der Planung, Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen, Einrichtungen o.ä. im Bereich der Psychiatrie hinzuwirken
- Wege zum Verzicht auf jegliche staatliche und »therapeutische« Gewaltanwendung zu initiieren
- zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen und ökonomischen Stellung und Rehabilitation von Psychiatrie-PatientInnen und ehemaligen PatientInnen und zum Abbau von Vorurteilen ihnen gegenüber beizutragen
- existenzsichernde und arbeitsfördernde Leistungen zu erwirken
- Möglichkeiten zur Vorbeugung psychischer Krisen zu entwickeln
- über die Rechte von PatientInnen zu informieren und dazu beizutragen, dass
- sie gewährt und wahrgenommen werden
- Anlaufstelle für Beschwerden von PatientInnen und ehemaligen PatientInnen zu sein und ihnen nötigenfalls juristische Hilfe zu vermitteln
- Interessenvertreter zu sein für diejenigen, die durch psychiatrische Maßnahmen mundtot sind
- auf die längst überfällige Aufarbeitung der NS-Psychiatrie-Verbrechen hinzuwirken und die Rehabilitierung ihrer Opfer einzufordern sowie dem Wiederaufleben der Denkweise vom »lebensunwerten Leben«, wie sie z.T. in der Genforschung zunehmend in den Vordergrund gerückt wird, entgegenzuwirken
- bei der Aufdeckung von Verfolgung mit Hilfe der Psychiatrie aus weltanschaulichen Gründen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und der Rehabilitierung ihrer Opfer mitzuwirken
- Aufklärung und Information über Möglichkeiten, Grenzen und Risiken psychiatrischer Behandlung zu leisten
- für eine großzügige Entschädigung aller durch psychiatrische Behandlung Geschädigten einzutreten
- für die Einrichtung von Ombudsleuten in der Psychiatrie einzutreten. Diese Ombudsleute sollen nach Möglichkeit Psychiatrie-Erfahrene sein. Sie dürfen selber nicht im psychiatrischen Versorgungssystem arbeiten.
§ 3 Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der AO. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein begünstigt keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. oder einer seiner Mitgliedsorganisationen, der von Psychiatrie-Erfahrenen kontrolliert wird.
§ 4 Finanzierung
- Die Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erwirbt die BOP&P durch:
- öffentliche Zuwendungen
- Spenden
- Fördergelder der gesetzlichen Krankenkassen
- sonstige Zuwendungen
- Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit nimmt die BOP&P keine finanziellen Zuwendungen von Seiten der pharmazeutischen Industrie an.
§ 5 Mitgliedschaft
- Ordentliches Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche Person werden, die Psychiatrie-erfahren ist und/oder davon bedroht ist, die Ziele der Vereinigung bejaht und unterstützt.
- Fördermitglied kann – mit Ausnahme der in § 4 Abs. 1 erwähnten Gruppe – jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele der BOP&P unterstützt.
- Die Mitgliedschaft in der BOP&P ist unabhängig von einer solchen im BPE e.V.
- Über den Antrag auf Aufnahme in die BOP&P entscheidet der Vorstand.
- Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags durch den Vorstand kann der/die AntragstellerIn innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Ablehnung die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die darüber zu entscheiden hat.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes erfolgen.
- Der Vorstand kann ein Mitglied, das den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt, mit sofortiger Wirkung ausschließen. Das betroffene Mitglied kann innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses gegen diesen Widerspruch einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Betroffene Mitglieder sind vor der Ausschluss aus dem Verein anzuhören.
- Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, das seine Mitarbeit in der BOP&P eingestellt hat bzw. unbekannt verzogen ist.
- Die Ziele der BOP&P sind unvereinbar mit den Lehren von L. Ron Hubbard. Werbung für und Kooperation mit der sogenannten Scientology-Church und ihren Unterorganisationen oder scientologynahen Organisationen wie KVPM sowie die Mitgliedschaft in diesen Organisationen sind unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der BOP&P
- Die Mitgliedschaft in rechtsextremen Organisationen und/oder das Vertreten derer Ziele ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der BOP&P.
§ 6 Beiträge
Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
§ 7 Organe der Vereinigung
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 4 Wochen einzuberufen, wenn es der Vorstand für notwendig erachtet oder wenn die Einberufung von 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
- Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder und Fördermitglieder 4 Wochen vor dem Versammlungstermin an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Post-, Fax- oder eMail-Adresse des Mitglieds schriftlich eingeladen wurden. Entscheidend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels, Fax- oder eMail-Versands.
- Der Vorstand bestimmt Zeit, Ort und Tagesordnung der Mitgliederversammlung. Die Tagesordnung kann von der Mitgliederversammlung geändert werden.
- Die Einladung erfolgt formlos. Mit der Einladung wird die Tagesordnung versandt.
- Mitglieder, die sich in der Mitgliederversammlung intolerant und respektlos gegen andere Mitglieder oder diskriminierend gegen Personen mit anderer ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Ausrichtung, Religion, Weltanschauung sowie gegen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen verhalten, können mit einfacher Mehrheit sofort des Raumes verwiesen werden.
- In Mitgliederversammlungen wird Nichtraucherschutz praktiziert.
§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins und zuständig für alle Angelegenheiten, die in der Satzung nicht anderen Gremien zu Erledigung bzw. Beschlussfassung übertragen sind.
- Sie ist insbesondere zuständig für:
- die Entscheidung über die Größe des Vorstands, die Wahl oder Bestätigung des Vorstandes einschließlich des Kassenwarts bzw. der Kassenwartin sowie von Delegierten,
- die Festlegung der Aufgaben für das der Mitgliederversammlung folgende Jahr,
- die Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Kassenberichts des Vorstandes,
- die Entscheidung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins,
- die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern in Einspruchsfällen,
- die Entlastung des Vorstands einschließlich Kassenprüfung,
- die Wahl von zwei RechnungsprüferInnen und die Genehmigung der Rechnungsprüfung.
- Jedes ordentliche Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt. Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.
- Bei Abstimmungen über die Delegation von Mitgliedern für Funktionen im BPE e.V., die dort ein Stimmrecht beinhalten, sind nur solche Mitglieder der BOP&P stimmberechtigt, die gleichzeitig Mitglied im BPE e.V. sind.
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
- Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
- Die Mitgliederversammlung bestimmt eine/n Versammlungsleiter/in, eine/n Protokollführer/in und die Tagesordnung.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, in dem die Beschlüsse und das Ergebnis der Abstimmungen festgehalten werden. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter bzw. der Versammlungsleiterin zu bestätigen.
- Die Auflösung des Vereins erfordert eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus drei oder fünf gleichberechtigten Personen. Ein Mitglied des Vorstandes wird von der Mitgliederversammlung als KassenwartIn gewählt. Er wird für ein Jahr gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, wählt die Mitgliederversammlung einen Nachfolger. Hauptamtliche MitarbeiterInnen des Vereins haben kein passives Wahlrecht.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Vorstandssitzungen finden einmal im Monat statt. Schriftliche oder telekommunikative Beschlussfassung ist zulässig. Über Beschlüsse sind Protokolle anzufertigen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Die Vertretung des Vereins nach außen erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Für Geschäfte mit einem Wert von über 500,- Euro im Einzelfall und bei langfristigen Verbindlichkeiten sowie zur Einstellung und Entlassung von MitarbeiterInnen des Vereins muss der Vorstand im Innenverhältnis mehrheitlich gemeinsam handeln. Von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist er freigestellt.
- Die Vorstandsarbeit in der BOP&P ist ehrenamtlich.
- Ein Mandat im Vorstand ist unvereinbar mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb des Verbandes auf Landes- oder Bundesebene.
§ 11 KassenwartIn
Der Kassenwart bzw. die Kassenwartin verwaltet das Vermögen des Vereins nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung.
§ 12 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 13 Satzungsänderungen und Auflösung
- Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde, der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war und die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden zur Auflage gemacht werden, kann der Vorstand eigenständig vornehmen. Die Mitglieder sind alsbald darüber zu informieren.
- Auf eine geplante Auflösung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen werden.
§ 14 Salvatorische Klausel
Diese Satzung bleibt gültig, wenn einzelne Vorschriften der Satzung sich als ungültig erweisen. Die ungültige Vorschrift der Satzung ist alsdann durch die Mitgliederversammlung in rechtswirksamer Form so zu ergänzen bzw. anzuwenden, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Durchführung der Satzung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
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Selbstverständnis
Die Werte und Prinzipien, die darüber hinaus die Grundlage unserer Arbeit bilden, beschreiben wir in unserem Selbstverständnis.
Selbtverständnis lesen
Die Aufgaben und die Struktur unseres Vereins, die Ziele und die Entscheidungsverfahren finden sich in unserer Satzung. Jenseits dieser formalen Regeln halten wir es für notwendig, Werte und Prinzipien, die die Basis unserer Arbeit bilden, zu beschreiben. Diese Werte und Prinzipien beruhen auf unseren vielfältigen Erfahrungen in der Psychiatrie-Betroffenen Bewegung, darunter auch einigen bitteren Erkenntnissen. Wir möchten hier allerdings keine zusätzlichen Regelungen vorschlagen, sondern beschreiben, wie wir bei BOP&P miteinander umgehen wollen und welche Art von Räumen wir in unserem Verein schaffen wollen. Dies ist keine vollständige Aufzählung und nicht in Stein gemeißelt. Viel mehr als diese Ansätze zu beschreiben, möchten wir sie in die Praxis umsetzen:
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Obwohl wir alle psychiatrische Diagnosen und Behandlung am eigenen Leib erfahren haben, wissen wir, dass sich unsere Erfahrungen mit dem psychiatrischen System unterscheiden. Hier geht es nicht nur um negative oder positive Erfahrungen, sondern auch um die Tatsache, dass wir nicht in einer gerechten und gleichberechtigten Welt leben. Unsere unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionierungen haben Auswirkungen darauf, wie wir psychiatrisch diagnostiziert und behandelt werden und bestimmen unsere Erfahrungen mit der Psychiatrie. Diese ungleichen Positionierungen umfassen die Frage nach der ethnischen Herkunft und der (Nicht-)Zugehörigkeit zur Dominanzgesellschaft; sie beziehen sich auf unser Geschlecht, Alter, unseren Bildungshintergrund, unsere finanzielle Situation, Religion und Glauben, sexuelle Orientierung, körperliche- und Sinnes-beeinträchtigungen und viele andere Faktoren, die unser Leben bestimmen.
Wir möchten diese Unterschiede nicht nur anerkennen, sondern auch verstehen, wie sie uns jeweils beeinflussen. Wir möchten einander mit Respekt und gleichberechtigt begegnen. Hier geht es um keine politische Korrektheit, sondern darum, ehrlich und aufmerksam mit den Ungleichheiten, die unsere Leben beeinflussen, umzugehen. Wir möchten die herrschenden Unterdrückungsmuster in unserer Arbeit nicht fortsetzen und befestigen. Das heißt nicht nur, dass wir uns von Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und anderen diskriminierenden Praxen distanzieren, sondern aktiv dagegen arbeiten.
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Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist psychiatrische Gewalt und Diskriminierung. Wir beziehen uns allerdings nicht isoliert und ausschließlich auf die Psychiatrie, sondern stellen unser Engagement in Zusammenhang mit allem, was unsere Leben ausmacht. Im Gegensatz zu engen und umstrittenen medizinischen Sichtweisen, bevorzugen wir eine menschenrechtsbasierte Herangehensweise in unserer Arbeit. Das bedeutet, dass Psychiatrieerfahrung untrennbar mit sozialen, ökonomischen und politischen Strukturen verwoben ist. Daher setzen wir uns für Gleichberechtigung und Grundfreiheiten in all diesen Bereichen ein.
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Die Tatsache, dass wir alle Psychiatrie-Betroffen sind, bedeutet nicht, dass wir die gleichen Meinungen über die Psychiatrie und die sogenannte psychiatrische Versorgung haben. Wir wissen, dass wir nicht nur unterschiedliche, sondern manchmal sogar gegensätzliche Haltungen haben. Dies gilt auch für zentrale Themen wie z.B. die Infragestellung bzw. Akzeptanz psychiatrischer Diagnosen, die Existenz „psychischer Krankheit“ oder der Umgang mit Medikamenten (Psychiatrischen Psychopharmaka). Wir möchten Räume schaffen, in denen wir uns gegenseitig unterstützen und unsere unterschiedlichen Haltungen austauschen und nicht von vorn herein auf eine Unterscheidung in richtig und falsch setzen. In diesem Austausch bleibt jede Person verantwortlich für ihr Handeln und für alle Entscheidungen, die ihr Leben betreffen. Wir respektieren Unterschiede und suchen immer nach einer gemeinsamen Basis für unser politisches Handeln. Als diejenigen, die wissen, was es bedeutet, wenn die eigene Geschichte interpretiert, überschrieben und manchmal sogar ausgelöscht wird, – möchten wir das miteinander nicht wiederholen und niemandem unsere Meinung aufzwingen.
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Viele Gruppen und Vereine haben formale und informelle Führungspersönlichkeiten. Wir finden solche Strukturen schädlich und wollen anders und transparent zusammenarbeiten. Daher achten wir darauf, Informationen, Arbeitsbelastung und Verantwortung angemessen zu teilen.
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Wir sind eine Betroffenenorganisation, die auf Selbsthilfe und Selbstorganisation basiert. Daher bieten wir keine Dienstleistungen an. Jede Person bringt ihr Wissen und ihre Fähigkeiten ein, um gemeinsam Aktivitäten und Projekte zu gestalten.
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Viele von uns haben selbst psychische Ausnahmezustände erlebt und haben daher ein großes Verständnis für ungewöhnliches Verhalten entwickelt. Das bedeutet allerdings nicht, dass alles erlaubt ist und Menschen nicht mehr verantwortlich sind für das, was sie tun. Die Toleranzgrenze wird immer ausgehandelt und hängt von direkt beteiligten Personen und ihren Kapazitäten ab.
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Körperliche und psychische Gewalt und rassistische, sexistische, trans- oder homophobe Haltungen und Äußerungen werden unter keinen Umständen geduldet.
Wir laden alle Menschen ein, die diese Haltungen teilen, mit uns gemeinsam Räume zu schaffen und zu gestalten, in denen sich alle Psychiatrie-Betroffene willkommen fühlen, egal wo sie herkommen, wie ihr rechtlicher Status, ihre Deutschkenntnisse oder andere Hintergründe sind. Wir freuen uns darauf, unsere Horizonte zu erweitern und gemeinsam nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen.
Mai 2021
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Mitgliedschaft
Psychiatrie-Erfahrene und Psychiatrie-Betroffene, die bei uns Mitglied werden wollen, finden den Mitgliedsantrag hier. Dieser muss unterschrieben und an den Vorstand gesendet werden.
(PDF nicht barrierefrei)
Anlaufstelle
Im November 2019 begannen wir mit dem Aufbau unserer Anlaufstelle. Diese wird ermöglicht durch eine Zuwendung aus dem Integrierten Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Seit November 2020 erhalten wir eine Förderung aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, LV Berlin.
Anlaufstelle
Mehr Informationen
BOP&P ist die Berliner Landesorganisation des Bundesverbandes Psychiatrie Erfahrener BPE e.V. und Mitglied im European Network of (Ex-)Users and Survivors of Psychiatry (ENUSP)